Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

§ 1 Geltungsbereich der ARB

1. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die von uns selbst veranstalteten Reisen.

2. Hinweise und Verweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung und beschränken grundsätzlich nicht deren Anwendbarkeit, soweit sie in diesen ARB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Reiseangebote und Reisevertragsabschluss

1. Wir bieten sowohl allgemein ausgeschriebene, als auch auf Ihre Anfrage hin individuell zusammengestellte Reisen an. Die Reiseangebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an Interessenten dar, eine verbindliche Reiseanmeldung abzugeben. Ihre Anfragen und Reiseanmeldungen können Sie uns per E-Mail, per Fax, per Telefon oder über das Kontaktformular auf unserer Website uns übermitteln. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags über die ausgewählte Reiseleistung an. Der Reisevertrag wird anschließend durch unsere Annahme der Reiseanmeldung (Buchungsbestätigung) geschlossen, welche wir Ihnen innerhalb von 5 Tagen übermitteln.

2. Erfolgt die Reisebestätigung inhaltlich abweichend von der Anmeldung, unterbreiten wir damit ein neues Angebot, welches Sie innerhalb von 10 Tagen annehmen können, wodurch dann der Reisevertrag geschlossen wird.

3. Je nach Buchungsart werden wir Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss die schriftliche Reisebestätigung samt Sicherungsschein aushändigen, es sei denn Ihre Buchung erfolgt weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn.

4. Liegen Ihnen die Reiseunterlagen nicht innerhalb des von uns mitgeteilten Zeitraumes – spätestens jedoch 5 Tage vor Reiseantritt – nicht vor, informieren Sie uns bitte.

5. Sofern Sie auch Mitreisende bei der Buchung anmelden, haften Sie auch für deren Vertragspflichten wie für Ihre eigenen, wenn sie zuvor eine hierauf gerichtete ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben haben.

6. Hinweis: Reisevermittler (z.B. Reisebüro) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde bzw. ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

7. Wir senden Informationen und Erklärungen i.d.R. an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, die daher regelmäßig abzurufen ist. SPAM-Filter u.a. sind so einrichten, dass die E-Mails zur Kenntnis genommen werden können.

§ 3 Reiseleistung, Leistungsänderung und Reiseunterlagen

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Reiseangebot einschließlich der ggf. zur Kenntnis gegebenen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise (insb. die Länderinformationen und Reiseanforderungen).

2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und wenn sie nach Vertragsabschluss aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse notwendig werden, von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie zumutbar sind.

3. Über die Leistungsänderungen werden Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informiert.

4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben uns gegenüber diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung geltend zu machen.

5. Die Gewährleistungsansprüche bleiben im Fall von Leistungsänderungen unberührt.

§ 4 Preiserhöhung

1. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere die Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren, Einreisegebühren, Nationalparkgebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss entsprechend der nachfolgend aufgeführten Fälle folgt zu ändern:

a) Änderung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten: Soweit die Erhöhung den Sitzplatz betrifft, ist dieser Erhöhungsbetrag geschuldet. Soweit die Erhöhung pro Beförderungsmittel erfolgt, wird der Erhöhungsbetrag durch die Gesamtzahl der Sitzplätze des betroffenen Beförderungsmittels geteilt und der so errechnete Erhöhungsanteil des Einzelplatzes ist vom Reisenden zu zahlen.

b) Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben für bestimmte Leistungen: Soweit die Erhöhung Abgaben betrifft, die sich auf den einzelnen Reisenden beziehen, ist dieser Erhöhungsbetrag geschuldet. In den anderen Fällen erfolgt die anteilige Umlage auf den Reisenden entsprechend dem Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Reisenden.

c) Änderung des bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurses: Die Erhöhung erfolgt entsprechend dem Umfang der Verteuerung der Reise durch die Wechselkursänderung seit Abschluss des Reisevertrages.

2. Die Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände nicht vor Vertragsschluss eingetreten sind und für den Veranstalter weder bekannt, noch vorhersehbar waren.

3. Über Erhöhungen des Reisepreises werden Sie unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes unter Erläuterung der Neuberechnung des Preises informiert. Die Erhöhung wird mit Zugang der Erklärung wirksam und kann nur bis einschließlich des 21. Tages vor Reiseantritt erklärt werden. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

4. Gemäß § 651 a Abs. 5 BGB können Sie bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben uns gegenüber diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.

§ 5 Ihre Mitwirkungspflichten

1. Mängelanzeige: Reisemängel sind unverzüglich gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort bzw. falls dort keine vorhanden ist, direkt bei uns anzuzeigen. Über unsere Erreichbarkeit bzw. die der Reiseleitung werden Sie in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in den Reiseunterlagen unterrichtet. Soweit möglich wird die Reiseleitung dem Mangel abhelfen. Sie ist jedoch nicht bevollmächtigt etwaige von Ihnen geltend gemachten Ansprüche anzuerkennen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Anzeige besteht keine Minderung des Reisepreises, es sei denn die Anzeige ist erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.

2. Fristsetzung vor Kündigung: Vor der Kündigung des Reisevertrags nach § 651e BGB wegen eines Reisemangels ist uns eine angemessene Frist zur Leistungsabhängig zu setzen. Dies gilt auch, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird.

3. Gepäckverlust, -beschädigung und -zustellungsverzögerung: Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend, diese an Ort und Stelle unverzüglich mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Ohne eine ausgefüllte Schadenanzeige lehnen Fluggesellschaften in der Regel Erstattungen ab. Die Schadenanzeige hat bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen jeweils nach Aushändigung zu erfolgen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Für Gewährleistungsansprüche aus Gepäckbeschädigungen oder Zustellungsverzögerungen gilt eine Anzeigefrist von einem Monat entsprechend § 12 Abs. 1 dieser Bedingungen.

4. Schadenminderungspflicht: Sie sind verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und uns auf die Gefahr eines Schadens hinzuweisen.

§ 6 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie Reisedokument

1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung des Reiseveranstalters vorliegt.

3. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, ggf. erforderliche Impfungen und Gesundheitsvorsorge sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

§ 7 Rücktritt vor Reisebeginn sowie Nichtantritt der Reise

1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch eine an uns gerichtete Erklärung zurücktreten. Bei Buchung über ein Reisebüro kann die Rücktrittserklärung auch gegenüber diesem erfolgen. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

2. Bei Vertragsrücktritt durch Sie vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise erheben wir einen Entschädigungsanspruch pauschaliert in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Rücktritts gegenüber dem vorgesehenen Reisebeginn. Dabei sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich mögliche Erwerb berücksichtigt. Es gelten folgende pauschalierten Vonhundertsätze des Reispreises als Entschädigung:

bis zum 29.Tag vor dem Reiseantritt 10 % des Gesamtreisepreises,

ab dem 28.Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtreisepreises

ab dem 14.Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtreisepreises

ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtreisepreises

ab dem Tag des Reiseantritts sowie bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtreisepreises.

3. Ihnen steht der Nachweis fehlenden oder geringeren Schadens, als die vorstehenden Pauschalen offen; uns bleibt die Geltendmachung weiterer sowie höherer, konkret bezifferter und nachgewiesener Schäden vorbehalten.

4. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, sofern wir den Rücktritt zu vertreten haben, bei höherer Gewalt oder in den Fällen des Rücktritts nach § 3 Abs. 3 unserer ARB wegen wesentlicher Leistungsänderung.

5. Das Ihnen nach § 651 b BGB zustehende Recht einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt von vorstehenden Reglungen unberührt.

§ 8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

1. Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zurücktreten. Hierzu ist es erforderlich, dass wir Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung und Reisebestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor vereinbartem Reisebeginn spätestens unsere Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in deutlich lesbarer Form hingewiesen haben.

2. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir unverzüglich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

3. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben uns gegenüber dieses Recht unverzüglich nach unserer Erklärung geltend zu machen.

4. Im Fall des Rücktritts erhalten Sie geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

§ 9 Umbuchung

1. Umbuchungen, d.h. Änderungen der Reisemodalitäten, wie des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart und auch sonstige Buchungsänderungen werden von uns – soweit möglich – auf Ihren Wunsch hin bis 60 Tage vor Reiseantritt realisiert. Ab dem 59. Tag vor Reiseantritt kann eine Umbuchung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in § 7 dieser ARB (“Der Rücktritt vor Reisebeginn sowie der Nichtantritt der Reise”) geregelten Bedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.

2. Vorstehende Regelungen gelten nicht für Ihr Recht auf Vertragsübertragung nach § 651 b BGB durch Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag, welches unberührt bleibt.

§ 10 Zahlung des Reisepreises

1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis dürfen entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 651 k Abs. 4 BGB vor Beendigung der Reise ausschließlich gegen Übergabe des Sicherungsscheins gefordert oder angenommen werden.

2. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zzgl. einer gebuchten kompletten Versicherungsprämie ist unter Beachtung des vorstehenden Absatz 1 nach Vertragsschluss zu leisten. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern keine Zweifel an der Durchführung der gebuchten Reise bestehen und Ihnen die Reiseunterlagen bereitgestellt wurden.

3. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig.

4. Ist die fällige Anzahlung oder der fällige Reisepreis trotz einer Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht vollständig bezahlt, obgleich Sie einen Sicherungsschein erhalten haben, so sind wir berechtigt, den Vertragsrücktritt zu erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung von Ihnen zu verlangen.

5. Die Zahlungen können Sie per Überweisung oder mittels weiterer im Angebot bezeichneter Zahlungsmöglichkeiten vornehmen.

§ 11 Hinweise zu Versicherungen

Im Reisepreis ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. Es empfiehlt sich daher der Abschluss derselben (z.B. die Europäische Reiseversicherung ) sowie einer Kranken-, Gepäck-, Reiseabbruch-, Verspätungsschutz- und Unfallversicherung sowie Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit.

§ 12 Zur fristlosen Kündigung durch uns

1. Uns steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, sofern Sie die Reisedurchführung trotz Abmahnung fortgesetzt nachhaltig stören oder sich in sonstiger Weise so erheblich vertragswidrig verhalten, dass ein Festhalten am Vertrag für uns nicht mehr zumutbar ist.

2. Im Fall unserer Kündigung bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Es sind jedoch der Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile abzuziehen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Diese beinhalten auch die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

§ 13 Anspruchsausschluss wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistung

1. Entsprechend § 651g Abs. 1 BGB sind Ansprüche nach den § 651c bis 651f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter am Schluss dieser Bedingungen.

2. Sofern Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren, können Sie Ansprüche auch noch nach Fristablauf geltend machen.

§ 14 Haftung

1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

3. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Abkommen, wie z.B. im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen oder Luftverkehrsgesetz, bleiben von der Beschränkung unberührt.

4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.

§ 15 Verjährung

1. Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.

3. Die Verjährung beginnt in den Fällen der vorstehenden Absätze 1 und 2 mit dem Tag, der dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

§ 16 Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

1. Wie sind als Reiseveranstalter gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie als Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so haben wir diejenige Fluggesellschaft zu nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird.

2. Sobald feststeht, welche Fluggesellschaft die Beförderung erbringen wird, werden Sie unverzüglich informiert. Diese Informationspflicht gilt auch für den Fall des Wechsels der Fluggesellschaft. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (sog. Black List), ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar.

§ 17 Datenschutzhinweise

1. Die uns übermittelten persönlichen Daten werden zur Auftragsbearbeitung und Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und ggf. soweit erforderlich an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe kann auch erfolgen, wenn wir auf Anforderung einer staatlichen Einrichtung im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung hierzu verpflichtet sind oder die Weitergabe zur Durchsetzung unserer Rechte bei Missbrauch und Geltendmachung von Forderungen dient.

2. Die Daten werden nach Vertragsende gelöscht, soweit und solange nicht eine Aufbewahrungspflicht aus gesetzlichen, ins. steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen besteht.

3. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Sie können sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten unentgeltlich an uns wenden.

§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Richtet sich unsere Klage gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist für den Gerichtsstand unser Sitz maßgebend. Uns bleibt allerdings es vorbehalten, auch an einem anderen Gerichtsstand zu klagen.

4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben oder der Schutz durch das zwingende Recht des Mitgliedstaats der EU, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beeinträchtigt werden würde.

§ 19 Ihr Reiseveranstalter

Ihr Reiseveranstalter ist:

Malagasya Travel GmbH

gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer: Nary Andriarimalala

III R 1 Anjahana

101 Antananarivo

Madagaskar

Tel: +261 32 04 617 83

Fax:+261 2022 378 69

E-Mail: malagasya@malagasya-travel.mg

NIF: 4001218565 RCS: 2013B00357

Stat: 79120112013010371

CIF: 0141895/DGI-A

015-13/MINTOUR/SG/DGDT/DAIT/SAT –